SC Geislingen gegen die SSG Ulm 99 wird mit 3:0-Toren als gewonnen für die „Bären“ gewertet. Von M. O. Merz
Am heutigen Donnerstag, 09.09.21, ging beim Sport-Club die Nachricht des wfv-Sportgerichts ein. Ein Berichtigungsbeschluss war aufgrund eines Schreibfehlers/Auswahlfehler notwendig geworden. So erklärt sich auch die zeitliche Verzögerung. Damit ist der SC Geislingen wieder aktueller Tabellenführer der Landesliga 2.
Zusammenfassend hier der maßgebliche Ausschnitt des Urteils (Zitat):
In der Sportrechtssache SSG Ulm 99 - SC Geislingen am 21.08.2021, Landesliga, hat das Sportgericht der Verbands- und Landesligen in der Besetzung Dr. Christian Weinbuch am 09.09.2021 folgenden Berichtigungsbeschluss gefasst:
1. Der Einspruch des Vereins SC Geislingen gegen die Spielwertung des o.g. Spiels gemäß § 69 RVO (Spielen ohne Spiel- oder Teilnahmeberechtigung) ist begründet.
2. Das o. g. Spiel ist gemäß § 46 SpO dem Verein SC Geislingen mit 3:0 Toren als gewonnen und dem Spielgegner SSG Ulm 99 entsprechend als verloren zu werten.
SSG ULM 99 - SC GEISLINGEN